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   BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87   

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BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87 (https://dejure.org/1998,7715)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1998 - 1 BvR 416/87 (https://dejure.org/1998,7715)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1998 - 1 BvR 416/87 (https://dejure.org/1998,7715)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Die Anforderungen an inhaltsbestimmende Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]; stRspr).

    Bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung muß der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]).

    Sozialpolitisch motivierte Preisbindungen sind verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und enthalten in aller Regel zulässige Eigentumsbindungen (vgl. BVerfGE 8, 274 [330]; 87, 114 [146]; 91, 294 [310]).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).

    Selbst wenn man darüber hinausgehend § 2 Abs. 4 BergArbWoBauG einen Auftrag zum Erlaß notwendiger Regelungen entnehmen wollte, könnte dies im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen keine Rechtsanwendungssperre für die Zivilgerichte begründen (vgl. BVerfGE 79, 174 [193 f.]).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Eine etwa notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Gerichte, vor allem der obersten Bundesgerichte (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; 21, 245 [261]; 80, 103 [108]).

    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, hier der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 [372]; 89, 1 [9 f.]).

    Aufgabe der Gerichte ist es ferner, die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung zu beachten und nachzuvollziehen (BVerfGE 68, 361 [372 f.]).

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Sozialpolitisch motivierte Preisbindungen sind verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und enthalten in aller Regel zulässige Eigentumsbindungen (vgl. BVerfGE 8, 274 [330]; 87, 114 [146]; 91, 294 [310]).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 18/90

    Übereignung eines geförderten Hausgrundstücks an Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Dem Ziel der Regelung, unter Einschaltung von Wohnungsbaugesellschaften des Arbeitgebers oder anderer Bauherrn den Arbeitnehmern im Kohlenbergbau aus öffentlichen Mitteln Vorteile (Subventionen) zuzuwenden, entspricht es im übrigen auch, wenn auch die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert nicht als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet wird (vgl. BFHE 169, 22 [24 f.]).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Wie § 54 a Abs. 2 II. WoBauG, der vom Bundesgerichtshof zu Recht als zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums beurteilt wurde (vgl. BGH, NJW-RR 1994, S. 1272 [1275]; NJW-RR 1995, S. 10 [11]), zeigt, haben die Zivilgerichte mit ihrer Entscheidung, den Kaufpreis im Sinne von § 2 Abs. 3 BergArbWoBauG auf der Grundlage der Gestehungskosten zuzüglich eines Zuschlags von 5 v. H. zu bemessen, die dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Eigentümerbefugnisse von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen nicht überschritten.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Es ist grundsätzlich anerkannt, daß der Gestaltungsraum des Gesetzgebers desto weiter ist, je stärker die soziale Funktion des Eigentumsobjekts ist (vgl. BVerfGE 42, 263 [294]; 50, 290 [340 f.]; 79, 292 [302]).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Eine etwa notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Gerichte, vor allem der obersten Bundesgerichte (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; 21, 245 [261]; 80, 103 [108]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 129/69

    Kaufeigenheime für Bergleute

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

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